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Soziales Leben in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen

Eine wirklich lebenswerte Gemeinde zeichnet sich nicht nur durch eine schöne landschaftliche Lage und ihre florierende Wirtschaft aus. Dazu gehört auch, dass die soziale Komponente stimmt und der respektvolle Blick für den hilfebedürftigen Mitbürger bewahrt wird.

Hier wird an alle gedacht:

Soziale Einrichtungen

Im fortgeschrittenen Alter dann der Alltag in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen vielfältig und unterhaltsam gestaltet werden. Die Kirchengemeinden, das DRK und viele andere soziale Einrichtungen und Vereine organisieren Veranstaltungen, Gesprächskreise und bieten sogar Gruppenreisen an. Und wer in einem der Pflege- und Seniorenheime oder im betreuten Wohnen seinen Lebensabend verbringen möchte, ist rundum bestens versorgt - mit schönen Wohnungen, einer angenehmen Atmosphäre und einer rundum qualifizierten Betreuung. Umfassende Möglichkeiten gibt es auch für behinderte Mitbürger jeden Alters.

Sozialleistungen und soziale Beratung

Zum sozialen Netzwerk gehören auch weitere Stellen und Vereine, die sich für Menschen in Notlagen einsetzen- die also durch Suchtprobleme, Gewaltanwendung oder andere Gründe aus der Bahn geworfen wurden.

Als Ansprechpartner für Sorgen und Nöte, aber auch für Wünsche und Anregungen steht eine Vielzahl von Beratungsangeboten zur Verfügung. Eine Beratung oder mindestens die Vermittlung eins fachlich kompetenten Ansprechpartner bieten neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialbereiches auch das Seniorenservicebüro der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen.

Aufgabe der sozialen Hilfen ist es, Hilfebedürftigen Menschen in der Samtgemeinde die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Im Rathaus der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen können folgende Hilfen direkt beantragt und gewährt werden:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zur Gesundheit und zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Wohngeld

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Soziales im Fachbereich Bürgerservice stehen Ihnen gerne für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Für die Zahlung des Arbeitslosengeldes II (Grundsicherung für Erwerbsfähige) ist dagegen das Jobcenter in Syke (Telefon: 04242 163-0) zuständig.

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, kann bei seiner Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung überprüft den Antrag und entscheidet ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Zum 01.01.2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSGII) 5 Pflegegrade eingeführt worden, die die bisherigen Pflegestufen ersetzen.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder auch dem Seniorenservicebüro und dem Pflegestützpunkt des Landkreises Diepholz.

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