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Flurbereinigung 

Die Aufgaben in den verschiedenen Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben sich im Laufe der Zeit entsprechend dem Wandel der agrar- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Im Mittelpunkt der Neuordnung der ländlichen Räume steht zwar immer noch die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Zunehmend gewinnen aber die Auflösung von Landnutzungskonflikten sowie die Gestaltung der Dörfer und Feldfluren im Sinne einer umfassenden ländlichen Regionalentwicklung an Bedeutung. Damit ist die Bodenordnung  mehr denn je gefordert, die Belange der land-und forstwirtschaftlichen Betriebe und der übrigen Grundstückseigentümer mit den wachsenden Ansprüchen der Gesellschaft an die ländlichen Räume in Einklang zu bringen. Dazu gehört vor allem die Landschaft als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie als Grundlage der Umweltgüter Wasser Boden und Luft zu erhalten und zu gestalten.

Der Flurbereinigung kommt wesentliche Bedeutung bei der Wiederherstellung des Privateigentums an Grund und Boden sowie beim Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft zu. Sie erweist sich darüber hinaus als eine unverzichtbare Begleitmaßnahme bei der agrar- und infrastrukturellen, ökologischen und sozialen Umorientierung ländlicher Räume.

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